Die Rasse "Miniatur Bullterrier"

Der Miniatur Bullterrier entstand, genau wie sein "großer Bruder" der Bullterrier, als eine Kreuzung zwischen der englischen Bulldogge alten Typs, dem White English Terrier und dem Dalmatiner in England und ist eine im FCI eigenständig anerkannte Rasse.

 

Der Miniatur Bullterrier zeichnet sich besonders durch sein Wesen aus. Sie sind immer zu Späßen und Streichen aufgelegt und werden als Clowns unter den Hunderassen beschrieben. Sein Charakter ist meist furchtlos, verspielt und sehr verschmust und mit Power in kleiner handlicher Verpackung.

 

Der MBT ist sehr menschenfreundlich und ist besonders gutmütig im Umgang mit Kindern und eignet sich damit besonders gut als Familienhund. Die Kinder sollten bestenfalls schon etwas standfester sein, da der Bulli auch manchmal etwas stürmischer ist. 

 

Der MBT sucht und benötigt den menschlichen Kontakt und schätzt ein gemütliches Plätzchen auf dem Sofa. Er liebt seine täglichen Streicheleinheiten und sucht von sich aus engen Körperkontakt. Ein Bulli gehört nicht in die Zwingerhaltung, da er sehr sensibel ist.

 

Trotz ihres liebenswerten und verschmusten Wesens, kann die Rasse sehr eigensinnig und stur sein. Es Bedarf an Konsequenz, Durchhaltevermögen und Geduld bei der Erziehung.

 

Wie bei vielen anderen Rassen auch, gibt es beim MBT Krankheiten die man nicht außer Acht lassen darf. Dazu zählen Herz-, Nieren-, Augenerkrankungen. Um eine Zuchtzulassung der eingesetzten Zuchttiere zu erhalten, werden vom DCBT e.V. (Deutscher Club für Bullterrier) die im Folgenden aufgeführten Pflichtuntersuchungen verlangt, um zu verhindern, dass Hunde mit den oben aufgeführten Krankheiten zur Zucht eingesetzt werden.

 

Pflichtuntersuchungen:

  • Gehörtest bei weißen Hunden
  • Augenuntersuchung auf erbliche Augenkrankheiten (DOK)
  • PLL (primäre Linsen Luxation) Gentest, falls nicht "clear by birth"
  • LAD (letale Acrodermatitis) Gentest, falls nicht „clear by birth“
  • LP (Larynxparalyse/Kehlkopflähmung) Gentest, falls nicht „clear by birth“

Darüber hinaus machen wir folgende Untersuchungen:

  • Nierenultraschall
  • Herzultraschall
  • Patella Luxation 

Jedoch kann man bei keinem Hund, egal welcher Rasse, Krankheiten aller Art ausschließen.

Bei der Hundeverordnung innerhalb Deutschland und EU, fällt der MBT grundsätzlich nicht in die Kampfhundeverordnung. Dies ist von vielen Bundesländern und Gemeinden nur anerkannt wenn der Hund eine gültige VDH/FCI Ahnentafel besitzt. Darauf ist beim Kauf eines MBT unbedingt zu achten.